AGB
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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma GeoPrecision GmbH: 1. Vertragsgrundlagen
2. Angebot und Vertragsschluss 2.1 Es gelten unsere zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Preislisten. Individuelle Angebote und Vereinbarungen sind nur schriftlich möglich. GeoPrecision ist an Angebote grundsätzlich 2 Wochen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Der Vertragsabschluss kommt durch Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsaufforderung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware zustande. 2.2 Etwaige Lieferhindernisse werden dem Kunden umgehend mitgeteilt. 2.3 Die Angebote von GeoPrecision sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden nach Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens 2-wöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu. 2.4 Teillieferungen sind zulässig.
3. Preise und Versandbedingungen 3.1 Es gelten die Preise, die in den Angeboten genannt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt GeoPrecision vorbehalten. 3.2 Alle Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes genannt worden ist und beinhalten, soweit erforderlich, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird generell auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. 3.3 Verpackungs- und Versandkosten, die grundsätzlich der Kunde trägt, werden den Preisen hinzugerechnet und sind den entsprechenden Angeboten zu entnehmen. 3.4 Rechnungen von GeoPrecision sind innerhalb von 30 Tage und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferung per Vorkasse ist vorbehalten. 4. Eigentumsvorbehalt
5. Gewährleistung 5.1 Die Lieferung von GeoPrecision ist frei von Mängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Falls die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Beschaffenheit so, dass sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bestimmungsgemäße, gewöhnliche Verwendung eignet. 5.2 Es ist bekannt, dass es zum heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, die komplette Fehlerfreiheit eines komplexen technischen Produktes zu garantieren. Fehler, welche die bestimmungsgemäße, gewöhnliche Verwendung nicht wesentlich einschränken, sind daher kein Mangel. 5.3 Bei berechtigten Mängeln innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt nach Wahl von Geoprecision kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mindestens in zwei Fällen fehl, kann der Kunde nach Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich nicht auf Schäden infolge nicht bestimmungsgemäßer Behandlung und Verwendung der Ware. Abnutzungs- und/oder Verschleisserscheinungen stellen keinen Mangel dar. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 5.4 Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten bei Neuwaren. Eine Gewährleistung bei als gebraucht gekennzeichneten Waren ist ausgeschlossen. Individualvertragliche Vereinbarungen in der Artikelbeschreibung sind hierbei zu beachten. Die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Im Falle von Rechtsmängeln gilt die gesetzliche Regelung. 5.6 GeoPrecision ist berechtigt, Leistungen aus Gewährleistung davon abhängig zu machen, dass die schadhafte Ware zuvor an GeoPrecision zurückgesandt wird um eine Überprüfung zu ermöglichen. Stellt sich heraus, dass ein Fehler trotz eingehender Prüfung nicht feststellbar ist oder dass der Fehler vom Kunden selbst verursacht wurde, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dem Kunde wird die Ware dann auf eigene Kosten und Gefahr in defektem Zustand zurückgesandt, es sei denn er hat sich zuvor zur Übernahme der Reparatur- und Versandkosten bereit erklärt. 5.7 Als Gewährleistungsnachweis genügt die Vorlage einer Rechnungskopie.
6. Transportschäden 6.1 Bei Warenannahme festgestellte Beschädigungen oder sonstigen Mängel sind vom Frachtführer (z.B. Postbote) zu quittieren und unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich GeoPrecision mitzuteilen. Für Transportschäden die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden konnten, gelten die gleichen Fristen. Nichteinhaltung dieser Bedingungen hat den Ausschluss eines Ersatzanspruchs zur Folge. 6.2 Hat der Kunde in der Frist von Ziffer 6.1 mitgeteilt, dass die Ware auf dem Versandweg beschädigt oder verloren gegangen ist, so wird GeoPrecision unverzüglich Ersatzansprüche gegenüber dem Verursacher anmelden oder Nachforschungsanträge hinsichtlich des Verbleibs der Ware stellen. GeoPrecision ist nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung an den Kunden durchzuführen, solange der Transportschaden nicht eindeutig festgestellt oder das Nachforschungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.
7. Haftung
8. Datenschutzerklärung
9. Sonstiges 9.1 Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 9.2 Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 9.3 Es gilt deutsches Recht. 9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe und Erfüllungsort ist der Firmensitz von GeoPrecision sofern der Kunde "Unternehmer" im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
GeoPrecision GmbH, Adolf-Kolping-Str. 5a, D-76275 Ettlingen, Tel.: 07243/505419-0
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Aktualisiert (Freitag, den 17. September 2010 um 16:18 Uhr)


